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   BFH, 27.09.1983 - II R 84/82   

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https://dejure.org/1983,16871
BFH, 27.09.1983 - II R 84/82 (https://dejure.org/1983,16871)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1983 - II R 84/82 (https://dejure.org/1983,16871)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1983 - II R 84/82 (https://dejure.org/1983,16871)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.09.1983 - II R 85/82
    Auszug aus BFH, 27.09.1983 - II R 84/82
    Parallelentscheidung: BFH, 27.9.1983, II R 85/82, NV.
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus BFH, 27.09.1983 - II R 84/82
    Gleiches gilt, wenn das Rechtsbehelfsverfahren durch eine ohne Zustimmung gebliebene Sprungklage eingeleitet worden ist (Festhaltung an der Definition der Verwirkung im BFH-Urteil vom 4.7.1979 II R 74/77).
  • BFH, 30.07.1980 - II R 15/80

    Steuerbefreiung - Grundstückserwerb - Erweiterung einer Betriebstätte -

    Auszug aus BFH, 27.09.1983 - II R 84/82
    NV: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStStrukturG SL in der 1972 geltenden Fassung ist nur der Erwerb solcher Grundstücke steuerbefreit, die vom Erwerber selbst dem begünstigten Zweck zugeführt werden (Literatur; vgl. BFH-Urteil vom 30.7.1980 II R 15/80 zur vergleichbaren Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GrEStStrukturG NW; Ausführungen zu der ab 31.12.1974 geltenden Rechtslage).3.
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits in seinem unveröffentlichten Urteil vom 27. September 1983 II R 84/82 vertreten; ebenso der VIII. Senat in seinem Urteil vom 22. April 1986 VIII R 171/83 (zur Veröffentlichung vorgesehen in der Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 15.02.1984 - II E 1/84

    Kostenberechnung - Revisionsinstanz - Behandlung der Revisionsbegehren -

    b) Als das Revisionsverfahren, dessentwegen der Kostenansatz vorzunehmen war, hat die Kostenstelle zutreffend das vom Erinnerungsführer angestrengte, vor dem erkennenden Senat anhängig gewesene Verfahren II R 84/82 betrachtet, das aufgrund eines selbständigen Urteils mit der Zurückweisung der Revision unter Belastung des Erinnerungsführers mit den Revisionskosten geendet hat.
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